{"id":146,"date":"2022-08-01T22:16:45","date_gmt":"2022-08-01T20:16:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/?page_id=146"},"modified":"2022-08-30T02:08:30","modified_gmt":"2022-08-30T00:08:30","slug":"satzung-des-foerdervereins-bibliothek-des-mariengymnasiums-e-v-jever","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/?page_id=146","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rdervereins Bibliothek des Mariengymnasiums e. V. Jever"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Bibliothek des Mariengymnasiums&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verein hat seinen Sitz in Jever. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt sodann den Zusatz e.V.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 2 &#8211; Zweck des Vereins <\/h2>\n\n\n\n<p>1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kultur. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerberechtigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Er f\u00f6rdert ideell und materiell die Bibliothek des Mariengymnasiums. Er greift nicht in die fachliche Arbeit des zust\u00e4ndigen Bibliothekars ein.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, da\u00df die angesammelten Mittel ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung folgender Zwecke verwendet werden<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"is-style-none wp-block-list\"><li>a) r\u00e4umliche und funktionelle Ausstattung der Bibliothek<\/li><li>b) Aufarbeitung, Pr\u00e4sentation und \u00d6ffnung der Best\u00e4nde f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit<\/li><li>c) Erstellung von System- und Schlagwortkatalogen (Retrokatalogisierung)<\/li><li>d) Erschlie\u00dfung bisher unbearbeiteter Best\u00e4nde<\/li><li>e) Pflege und Restaurierung der Best\u00e4nde<\/li><li>f) wissenschaftliche Erforschung der Best\u00e4nde<\/li><li>g) Veranstaltungen zur Buchkultur<\/li><li>h) Ankauf von B\u00fcchern und anderen Medien<\/li><li>i) Zusammenarbeit mit der Schlo\u00dfbibliothek Jever, insbesondere zum Zwecke der Vernetzung der Kataloge.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>4. Der Verein ist uneigenn\u00fctzig t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 3 &#8211; Verwendung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und Zuweisungen<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Stiftungen und andere Zuweisungen werden nur f\u00fcr die Erreichung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Ziele des Vereins verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder erhalten weder finanzielle Verg\u00fcnstigungen noch andere Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung und Aufhebung des Vereins werden gezahlte Beitr\u00e4ge nicht zur\u00fcckerstattet. Anspr\u00fcche auf das Vereinsverm\u00f6gen bestehen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 4 &#8211; Mitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft ist weder \u00fcbertragbar noch vererbbar. F\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand des Vereins erforderlich. \u00fcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder verpflichten sich, f\u00fcr den Zweck und die Ziele des Vereins einzutreten. Sie zahlen Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann auf Antrag einzelnen Mitgliedern den Jahresbeitrag stunden, erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder der Aufhebung (bei juristischen Personen) des Mitglieds, durch Austritt oder durch Ausschlu\u00df aus dem Verein. Der Austritt ist zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres m\u00f6glich. Er erfordert eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand vor Beginn des letzten Quartals.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Ein Mitglied kann nach Anh\u00f6rung durch Vorstandsbeschlu\u00df aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit mindestens zwei Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist oder gegen die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 5 &#8211; Organe des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 6 &#8211; Die Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Au\u00dferdem mu\u00df eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn der Vorstand dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitgliederversammlung kann eine Erg\u00e4nzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschlie\u00dfen. Dieses gilt nicht f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen. Grunds\u00e4tzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. F\u00fcr die \u00e4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2\/3, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Art der Abstimmung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist. Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und das Stimmrecht auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"upper-alpha is-style-none wp-block-list\"><li>a) die Wahl des Vorstandes<\/li><li>b) die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer<\/li><li>c) die Satzungs\u00e4nderungen<\/li><li>d) die Fassung grunds\u00e4tzlicher Beschl\u00fcsse zur Vereinst\u00e4tigkeit<\/li><li>e) die Entgegennahme der Gesch\u00e4fts-, Kassen- und Kassenpr\u00fcfungsberichte<\/li><li>f) die Entlastung des Vorstandes<\/li><li>g) die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><li>h) die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand aus wichtigem Grund auch vor Ablauf der Amtsdauer mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abw\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. \u00fcber die Mitgliederversammlung ist vom Schriftf\u00fchrer des Vereins ein Protokoll anzufertigen, das vom Leiter der Mitgliederversammlung und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 7 &#8211; Der Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Er besteht aus<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>dem Vorsitzenden<\/li><li>dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden<\/li><li>dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden<\/li><li>dem Schatzmeister und<\/li><li>dem Schriftf\u00fchrer.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft mit der Mehrheit seiner Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der f\u00fcr die Bibliothek des Mariengymnasiums zust\u00e4ndige Bibliothekar sowie je ein Mitglied der Schulleitung und der Sch\u00fclervertretung des Mariengymnasiums nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstands teil. Ein vom Jeverl\u00e4ndischen Altertums- und Heimatverein benannter sachkundiger Vertreter kann zu den Beratungen hinzugezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB vertreten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 8 &#8211; Rechnungspr\u00fcfung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Kassen- und Rechnungspr\u00fcfung erfolgt durch zwei nicht dem Vorstand angeh\u00f6rende Personen. Sie werden durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 9 &#8211; Aufl\u00f6sung und Zweck\u00e4nderung<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder beschlie\u00dfen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Vereinsverm\u00f6gen an den Landkreis Friesland, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 2 Nr. 3 dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">\u00a7 10 &#8211; Inkrafttreten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Annahme dieser Satzung erfolgte in der Gr\u00fcndungsversammlung des Vereins am 11. November 1998. In der vorliegenden Fassung wurde die Satzung von der Au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 21. April 2004 angenommen. Die Satzung tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"has-x-large-font-size wp-block-heading\">Satzungs\u00e4nderungen:<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>21. April 2004: Streichung von \u00a7 3, Abs. 1, Satz 2 (bisherige Fassung: &#8222;Sie d\u00fcrfen nicht zur Bestreitung der laufenden Personal- und Betriebskosten der Bibliothek herangezogen werden.&#8220;)<\/li><li>21. April 2004: Aktualisierung von \u00a7 10 (bisherige Fassung: &#8222;Die Annahme dieser Satzung erfolgte in der Gr\u00fcndungsversammlung des Vereins am 11. November 1998. Die Satzung tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.&#8220;)<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Bibliothek des Mariengymnasiums&#8220;. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Jever. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt sodann den Zusatz e.V. \u00a7 2 &#8211; Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kultur. Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":175,"menu_order":20,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_editorskit_title_hidden":false,"_editorskit_reading_time":4,"_editorskit_is_block_options_detached":false,"_editorskit_block_options_position":"{}","footnotes":""},"class_list":["post-146","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=146"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":330,"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/146\/revisions\/330"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/175"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.foerderverein-bibliothek.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}